In der heutigen Wegwerfgesellschaft ist es schwer vorstellbar, dass Dinge viele Jahre, Jahrzehnte oder gar ein Leben lang halten sollen. Meist trügt der Schein, denn oft sind Garantien im Kleingedruckten eingeschränkt, betreffen nur bestimmte Eigenschaften des Artikels oder sind anderweitig für den Käufer schwer in Anspruch zu nehmen. Laut dem Landgericht Bochum muss ein Unternehmen darauf achten, dass die Werbung nichts suggeriert, was die Garantie nicht halten kann.
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