„95 Prozent weniger Zucker“ - weniger als was?
Konkret wurde damit geworben, dass das Produkt 95 Prozent weniger Zucker und 70 Prozent weniger Fett habe. Aus der Werbung ergibt sich allerdings nicht, womit das Produkt überhaupt verglichen wurde. Wenn man das Produkt mit ähnlichen Produkten anderer Hersteller vergleicht, hat dieses weder weniger Zucker, noch weniger Fett. Auch wenn man die Rezeptur mit einer früheren Rezeptur des Unternehmens vergleichen würde, stimmen die Angaben nicht. Die Verbraucherzentrale kritisierte, dass die Aussagen daher irreführend für Verbraucher:innen seien, da nicht ersichtlich ist, auf welche Werte oder Produkte sich die Angaben beziehen. Dieser Auffassung schloss sich das Landgericht Hamburg an (Urteil vom 23. Februar 2024, Az.: 315 O 175/22). Es ist nicht ersichtlich, dass sich diese Angabe auf herkömmliche Brownies mit einem deutlich höheren Zucker- und Fettgehalt bezieht. Gerade bei Lebensmitteln, die als gesundheitsfördernd gelten, ist es üblich, dass die Rezeptur immer weiter verbessert wird, sodass es nahe liegt, dass der Vergleich mit einer veralteten Rezeptur aufgestellt wurde.
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