Seit nunmehr fast zwei Jahren ist er für im elektronischen Geschäftsverkehr abgeschlossene Verträge Pflicht: der Kündigungsbutton. Verbraucher:innen sollte mit seiner Einführung ermöglicht werden, Verträge genauso einfach mit einem Klick kündigen zu können, wie sie auch zuvor abgeschlossen wurden. Doch noch immer halten sich einige Unternehmen nicht an die Vorgaben des Gesetzgebers, wie auch Untersuchungen des Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) im vergangenen Jahr gezeigt haben.
Die Mobilfunkanbieter Klarmobil und Freenet gehörten ebenfalls zu denjenigen Unternehmen, die es mit der Umsetzung nicht ganz so ernst nahmen. Für ihre Versäumnisse beim Kündigungsbutton wurden sie nun mit einem Ordnungsgeld belegt.
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