Für viele Influencer:innen gehört es dazu, schöne Produkte vor der Kamera zu präsentieren. Dabei spielen nicht nur Produkte, die im Rahmen einer bezahlten Kooperation zugesendet werden, eine Rolle. Auch Kleidung und andere Produkte, die privat erworben wurden, werden bei der Contentproduktion mit eingebunden. Eine Influencerin wollte daher Ausgaben für Kleidung und Taschen von der Steuer absetzen. Vor dem Finanzgericht Niedersachsen musste sie allerdings eine Niederlage einstecken (Urteil vom 13.11.2023, Az.: 3 K 11195/21).
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