Einem Menschen aus Altersgründen keine Kreditkarte mehr zu überlassen, ist keine gute Idee der Bank. Denn die macht sich dadurch wegen Diskriminierung entschädigungspflichtig, wie das Amtsgericht (AG) Kassel entschieden hat. So sei eine „ungünstige Rückzahlungsprognose“ kein sachlicher Ablehnungsgrund, sondern stelle vielmehr eine Altersdiskriminierung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) dar. Geklagt hatte ein ehemaliger Richter gegen ein Kreditinstitut, welches vom Gericht zur Zahlung von 3.000 Euro Entschädigung verpflichtet wurde.
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