Das Oberlandesgericht (OLG) Dresden hat sich aufseiten eines Facebook-Nutzers gestellt, der gegen eine abrupte Sperrung seines Facebook-Accounts vorgegangen ist (Urteil vom 12. Dezember 2023 Az.: 4 U 1049/23). Die sofortige Deaktivierung eines Kontos, ohne dass der betroffene Nutzer selbst zu Wort kommt, ist nur in besonderen Ausnahmefällen zulässig. Wenn ein solcher Ausnahmefall nicht vorliegt, ist die Sperrung unzulässig. Hier konnte Meta nicht nachweisen, den Nutzer informiert zu haben, das OLG Dresden erklärte die Sperrung somit als rechtswidrig, wie Heise berichtete.
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