Wenn mit positiven Bewertungen geworben wird, muss bei begründetem Zweifel nachgewiesen werden, ob diese auch wirklich echt sind. Das Oberlandesgericht in Düsseldorf musste hier über die Bewertungen einer Rechtsanwaltskanzlei entscheiden, die auf Facebook veröffentlicht wurden. Durch die Kanzlei wurde auch mit diesen Bewertungen interagiert, etwa mit einem Kommentar oder einem Like. Ein Mitbewerber mahnte ihn darauf hin ab, mit dem Vorwurf, es handle sich um Fake-Bewertungen. Das OLG Düsseldorf gab dem Kläger recht, wie Beck-aktuell berichtete.
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