Nun wird doch der BGH entscheiden
Parship gab an, mit der Entscheidung des Gerichts zufrieden zu sein, da es in den wesentlichen Punkten der gleichen Rechtsauffassung sei. Nun wurden jedoch offenbar doch Rechtsmittel eingelegt und der vzbv setzt seine Bemühungen vor dem Bundesgerichtshof fort, um weitere Ziele der Klage zu erreichen. Vornehmlich soll das die erwähnte fristlose Kündigung sein, die nun vor dem BGH durchgeboxt werden soll. Eine Teilnahme an der Klage ist jedoch nicht möglich. Betroffene müssen ihre Ansprüche in individuellen Klagen geltend machen, sobald das Urteil vom BGH da ist.
Der Rechtsbeistand von Parship hat jedenfalls als Hände voll zu tun. Bereits im Oktober 2020 landete das Geschäftsmodell von Parship vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH). Hohe Zahlungen bei einem Widerruf seien nicht gerechtfertigt, so das damalige Urteil (wir berichteten). Personen, die ihren Vertrag fristgerecht widerrufen, müssen keinen Wertersatz zahlen.
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