Es ist eine gar nicht so seltene Betrugsmasche beim Online-Banking: das sogenannte Spoofing. Darunter zu verstehen ist die Manipulation durch das Vortäuschen einer vertrauenswürdigen Identität. Beim Call-ID-Spoofing geschieht dies mittels einer fingierten Rufnummer.
Wird die Kundschaft durch das Call-ID Spoofing dazu veranlasst, Handlungen im Online-Banking vorzunehmen, kann ihr keine grobe Fahrlässigkeit vorgeworfen werden. Das Finanzinstitut muss der Kundschaft dann die entstandenen Fehlbeträge erstatten. Das hat das Landgericht (LG) Köln Anfang Januar entschieden.
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