Personenbezogene Daten an Dritten übergeben
Grundlage für diesen Fall war eine eher skurrile, aber doch nicht so ungewöhnliche Geschichte: Ein Kunde hatte beim Elektronikhändler Saturn ein Haushaltsgerät gekauft, welches er an der Warenausgabe in Empfang nehmen wollte. Das Problem war allerdings, dass sich ein anderer Kunde unbemerkt vorgedrängelt hatte und diesem das Gerät bereits ausgehändigt wurde. Und das samt Kauf- und Kreditvertragsunterlagen, also sämtlicher persönlicher Daten wie Name, Anschrift, Arbeitgeber und Verdienst des eigentlichen Käufers. Als die Verwechslung etwa eine halbe Stunde später einem Mitarbeiter von Saturn aufgefallen war, wurden sowohl das Gerät als auch die Unterlagen an den richtigen Käufer ausgehändigt.
Dem Kunden schmeckte das jedoch so gar nicht, weshalb er daraufhin Klage gegen Saturn erhob und Schadensersatz nach der DSGVO forderte. Darin machte er einen immateriellen Schaden aufgrund des Irrtums des Saturn-Mitarbeiters geltend, mit dem sich daraus ergebenden Risiko, die Kontrolle über die eigenen personenbezogenen Daten verloren zu haben. Das zuständige Amtsgericht Hagen setzte das Verfahren aus und legte zahlreiche Fragen zur Auslegung der DSGVO dem EuGH vor.
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Wie verabschieden uns demnächst.
Warum?
Die ständige Abzocke!
Ständige Behinderung (nicht Anbieten lassen), Gängelung, Schikanen, Produktsperren von Amazon und keine Behörde reagiert auf Hinweise!
Immer neue und fast immer sinnlose Vorgaben die nur Arbeit und keinen Nutzen auch für Käufer bringen!
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