Der Fall Renate Künast zieht sich bereits seit einigen Jahren und hat verschiedene Gerichte beschäftigt. Vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main war sie nun erneut erfolgreich. Facebook muss rechtswidrige Inhalte konsequent löschen und auch sicherstellen, dass keine sinngleichen Beiträge erneut veröffentlicht werden,
Konkret ging es um einen Facebook-Post, der Renate Künast mit einer Falschaussage in Verbindung brachte. Der Post zeigte die Grünen-Politiker mit Vor- und Nachnamen zusammen mit der Aussage „Integration fängt damit an, dass Sie als Deutscher mal Türkisch lernen!“ Diese Aussage hat die Politikerin allerdings nie getätigt.
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