Unternehmen müssen im E-Commerce eine ganze Fülle an Informationspflichten erfüllen. Dazu gehört auch, dass die Kundschaft vor dem Bestellabschluss noch einmal einen Überblick über alle wesentlichen Merkmale der Produkte im Warenkorb erhält. Damit soll sichergestellt werden, dass die Verbraucher:innen nicht aus Versehen ein Produkt erwerben, welches sie gar nicht wollen, weil sie sich zum Beispiel bei der Auswahl der Größe verklickt haben.
Was diese wesentlichen Merkmale alles sind, ist eine individuelle Frage. Das Landgericht Berlin hat sich nun auch mit der Frage beschäftigt, wie die Informationen in der Bestellübersicht dargestellt werden müssen.
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