Einwilligung muss freiwillig erfolgen
Die CNIL gab zwar an, dass es nicht gegen die Vorgaben des Datenschutzes verstoße, wenn die Nutzung eines Dienstes an die Zustimmung zur Ablage nicht unbedingt notwendiger Cookies geknüpft wird. Jedoch muss die Einwilligung stets freiwillig erfolgen. Das bedeutet wiederum, dass im umgekehrten Falle eine Ablehnung nicht zu Nachteilen führen darf. Yahoo habe allerdings keine Alternative angeboten, sondern die Mail-Adressen der jeweiligen Nutzer:innen gesperrt.
Yahoo hat bereits angekündigt, die Entscheidung prüfen zu wollen und dann über die nächsten Schritte zu beraten.
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Artikelbild: http://www.depositphotos.com
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