Der „gelbe Schein” existiert seit dem 1. Januar 2023 nicht mehr. Abgelöst wurde er durch die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU). Seitdem müssen Arbeitnehmende den Krankenschein nicht mehr selbst an den Arbeitgebenden übermitteln. Stattdessen sind die Arztpraxen dafür zuständig, die Bescheinigung an die Krankenkasse zu übermitteln, die wiederum für den Arbeitgebenden zum Abruf bereitgestellt wird.
Doch was passiert eigentlich, wenn die AU nicht rechtzeitig an die Krankenkasse weitergeleitet wird? Entfällt dann der Anspruch auf Krankengeld für den Versicherten? Mit diesen Fragen musste sich nun das Bundessozialgericht (BSG) beschäftigen – und entschied zugunsten des Arbeitnehmers, wie beck-aktuell über das Urteil berichtet.
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