Wenn durch eine Phishing-Attacke Geld vom eigenen Konto abgebucht wird, kann der oder die Betroffene unter Umständen einen Erstattungsanspruch gegen die Bank haben. In dem Fall, den das Landgericht Lübeck zu entscheiden hatte, ging der Bankkunde allerdings leer aus.
Der Kläger wollte sich mit seinem Computer beim Online-Banking seiner Bank anmelden. Als die aufgerufene Webseite anders aussah als sonst, wurde er skeptisch und rief die Seite auch von seinem Smartphone aus auf. Weil die Seite hier genauso aussah wie auf dem Computer, fuhr er fort und wurde Opfer eines Phishing-Angriffs. Das ergaunerte Geld forderte er von seiner Bank zurück. Das Landgericht Lübeck lehnte die Forderung allerdings ab, da der Kunde grob fahrlässig handelte.
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