Der Streit zwischen Dyson und der EU-Kommission zieht sich schon einige Jahre hin. Seit 2014 müssen Staubsauger, die in der Europäischen Union verkauft werden, einer Energieverbrauchskennzeichnung unterzogen werden. Die Richtlinie, die das bestimmt, wurde durch eine Verordnung ergänzt, die bestimmt, wie die Effizienz gemessen werden soll. Diese Verordnung benachteiligte Dyson und wurde für nichtig erklärt. Das Unternehmen forderte zudem Schadensersatz, diesen Anspruch lehnte der Europäische Gerichtshof (EuGH) nun ab, wie LTO meldet.
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