EuGH-Urteil gegen Österreich ausschlaggebend
Der Europäische Gerichtshof hat im November eine Entscheidung zugunsten von X getroffen, bezüglich des österreichischen Pendants zum NetzDG. Das Gericht urteilte, dass Österreich die Plattform nicht regulieren darf, wenn das Unternehmen in einem anderen EU-Land seinen Sitz hat. Denn die Plattform unterliegt bereits den einschlägigen EU-Vorschriften, welche im Land, in dem die Plattform ihren Sitz hat, gelten. So darf keine Regulierung eines weiteren Landes vorgenommen werden, so der EuGH.
Das Bundesamt für Justiz nimmt nun an, dass diese Entscheidung auch auf den deutschen Rechtsstreit übertragbar ist. Daher wurde das Bußgeldverfahren eingestellt.
Anders sieht es aus, wenn der Sitz der Plattform außerhalb der EU liegt. Ein weiteres Verfahren des BfJ gegen Telegram läuft weiter, da die Messenger-App ihren Sitz in Dubai hat.
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