Wohnungsdurchsuchung wegen Adbustings war völlig unverhältnismäßig

Veröffentlicht: 22.12.2023
imgAktualisierung: 22.12.2023
Geschrieben von: Sandra May
Lesezeit: ca. 2 Min.
22.12.2023
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Rahmen für Werbeplakat neben Bushaltestelle
© evgenyataman/depositphotos.com
Hausdurchsuchungen müssen verhältnismäßig sein. Immerhin verletzten sie die Privatsphäre. Geht es um die Aufklärung von Adbusting, kann so eine Durchsuchung unverhältnismäßig sein.


Adbusting ist eine Form der Kommunikationsguerilla, bei der bestehende Werbeplakate im öffentlichen Raum durch Überkleben oder Übermalen verändert werden. Wer sich an solchen Aktionen beteiligt, macht sich unter anderem strafbar. So stehen oftmals Diebstahl und Sachbeschädigung im Raum. Diese Straftaten müssen natürlich aufgeklärt werden. Eine Wohnungsdurchsuchung bei einer Verdächtigen kann aber absolut unverhältnismäßig sein, befand das Bundesverfassungsgericht (Beschluss vom 05.10.2023, Aktenzeichen: 2 BvR 1749/20). 

Aktion gegen Bundeswehr

In dem Fall ging es um ein Bundeswehrplakat in Berlin. Die Polizei hatte eine Frau dabei beobachtet, wie sie ein Plakat aus einem Schaukasten nahm und gegen ein optisch sehr ähnliches, verfälschtes Bundeswehrkritisches Plakat austauschte. Als in dem Viertel mehrere, ähnliche Plakataktionen entdeckt wurden, wurde eine Wohnungsdurchsuchung bei der Frau veranlasst. Gegen diese Durchsuchung, die vom Amtsgericht angeordnet und vom Landgericht bestätigt wurde, wehrte sich die Frau mittels Verfassungsbeschwerde.

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Durchsuchungsanordnung war rechtswidrig

Das Bundesverfassungsgericht bezeichnete diese Verfassungsbeschwerde gemäß Beck-Aktuell als offensichtlich begründet. Die Durchsuchungsanordnung sei völlig unverhältnismäßig gewesen.

Man habe die Frau lediglich beim Öffnen des Schaukastens beobachtet. Damit stand lediglich der Verdacht eines einfachen Diebstahls im Raum. Der Anfangsverdacht wegen Sachbeschädigung an dem mitgebrachten, verfremdeten Plakat sei schwach, befindet das Bundesverfassungsgericht weiter. Damit war die Durchsuchungsanordnung, die einen starken Eingriff in die Unverletzlichkeit der eigenen Wohnung darstellt, unverhältnismäßig zum verfolgten Zweck. Zudem habe sich die Durchsuchung allein auf die Beobachtungen der Polizei gestützt. Dass man möglicherweise Beweise für die anderen Plakataktionen gefunden hätte, spielt daher bei der Frage nach der Rechtmäßigkeit der Durchsuchungsanordnung keine Rolle. 

Artikelbild: http://www.depositphotos.com

Veröffentlicht: 22.12.2023
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Sandra May

Sandra May

Sandra beleuchtet Streitfälle im E-Commerce: von rechtlichen Fallstricken über Urheberrecht bis hin zu Influencer:innen und Wettbewerbsklagen.

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