Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat auf eine Frage der bulgarischen Finanzbehörde hin, entschieden, dass bei einem Datenleck auch ein Schadensersatz entsteht, wenn lediglich ein immaterieller Schaden entstanden ist.
Im Jahr 2019 wurde die bulgarische Finanzbehörde Opfer eines Cyberangriffs. Durch einen unbefugten Zugang in das IT-System der Behörde wurden personenbezogene Daten im Internet veröffentlicht. Davon sollen mehr als sechs Millionen Menschen betroffen gewesen sein.
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Hier urteilen ganz offensichtlich absolut praxisfremde Personen im EuGH. Wann werden diese Menschen endlich verstehen das alle in Europa von den Unternehmern die sie ständig quälen, leben. Weder Politiker noch Richter haben einen Job wenn keiner mehr bereit ist, die von diesen Damen und Herren erfundenen, immer höheren Risiken einzugehen. Man könnte meinen das diese Leute zu dumm sind bis 3 zu zählen.
Für uns wird eines klar, das Frontend wird künftig eine stets leere UG oder GmbH.
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"... ob die Maßnahmen geeignet und ausreichend waren" - Das kann nicht der Fall gewesen sein, wenn die Seite gehackt worden ist.
Das wird böse. Hier können Anwälte jetzt wieder Geld verdienen.
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