Support & Hilfe
Newsletter Bei uns werben

Anspruch auf Schadensersatz bei Angst vor Datenmissbrauch

Veröffentlicht: 15.12.2023
imgAktualisierung: 18.12.2023
Geschrieben von: Hanna Hillnhütter
Lesezeit: ca. 2 Min.
15.12.2023
img 18.12.2023
ca. 2 Min.
Datenschutz
© metamorworks /Shutterstock.com
Auch die Angst vor Datenmissbrauch kann einen Schadensersatzanspruch begründen.


Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat auf eine Frage der bulgarischen Finanzbehörde hin, entschieden, dass bei einem Datenleck auch ein Schadensersatz entsteht, wenn lediglich ein immaterieller Schaden entstanden ist. 

Im Jahr 2019 wurde die bulgarische Finanzbehörde Opfer eines Cyberangriffs. Durch einen unbefugten Zugang in das IT-System der Behörde wurden personenbezogene Daten im Internet veröffentlicht. Davon sollen mehr als sechs Millionen Menschen betroffen gewesen sein. 

Klage von Betroffenen

Danach gab es einige Klagen von Bürger:innen, deren Daten von dem Cyberangriff betroffen waren, gegen die Finanzbehörde. Sie befürchteten einen Missbrauch der Daten durch Dritte. In der ersten Instanz scheiterte die Klage. Begründet wurde dies einerseits damit, dass der entstandene Schaden der Behörde nicht zuzurechnen sei und die Kläger:innen auch nicht nachweisen konnten, dass die staatlichen Schutzmaßnahmen der Behörde nicht ausreichten.

Außerdem hieß es, dass ein immaterieller Schaden nicht ausreichend sei, um einen Schadensersatzanspruch zu begründen. Als gegen diese Entscheidung Rechtsmittel eingelegt wurden, legte das bulgarische oberste Verwaltungsgericht die Frage dem Europäischen Gerichtshof vor. 

EuGH bejaht Anspruch wegen immateriellen Schadens

Der EuGH stellte sich in seinem Urteil (C-340/21) zum Großteil auf die Seite der Betroffenen. Er entschied zwar, dass ein Datenleck nicht automatisch bedeutet, dass die Sicherheitsmaßnahmen der Behörde unzureichend waren, allerdings muss die Behörde nachweisen können, dass sie die erforderlichen Maßnahmen getroffen hat. Im gerichtlichen Verfahren muss dann entschieden werden, ob die Maßnahmen geeignet und ausreichend waren.

Der EuGH bejahte auch die Möglichkeit eines Schadenersatzanspruchs, wenn lediglich ein immaterieller Schaden entstanden ist. Ein immaterieller Schaden kann unter anderem dann angenommen werden, wenn die Person befürchten muss, dass die Daten zukünftig in falsche Hände gelangen. Es ist nicht notwendig, dass bereits ein Schaden entstanden ist. Bisher hatten Betroffene lediglich ein Recht darauf, darüber informiert zu werden, dass es die Daten von Datenleck betroffen waren.

Veröffentlicht: 15.12.2023
img Letzte Aktualisierung: 18.12.2023
Lesezeit: ca. 2 Min.
Artikel weiterempfehlen
Hanna Hillnhütter

Hanna Hillnhütter

Hanna hat die juristischen Entwicklungen im Blick – mit Fokus auf Abmahnungen, Wettbewerbsrecht und aktuelle EU-Verordnungen.

KOMMENTARE
4 Kommentare
Kommentar schreiben

Jörg Kuhn
21.12.2023

Antworten

Würden wir eine AGB Klausel schreiben die alle Eckdaten offen lässt würde diese vom Gericht sofort aufgehoben.

Hier urteilen ganz offensichtlich absolut praxisfremde Personen im EuGH. Wann werden diese Menschen endlich verstehen das alle in Europa von den Unternehmern die sie ständig quälen, leben. Weder Politiker noch Richter haben einen Job wenn keiner mehr bereit ist, die von diesen Damen und Herren erfundenen, immer höheren Risiken einzugehen. Man könnte meinen das diese Leute zu dumm sind bis 3 zu zählen.

Für uns wird eines klar, das Frontend wird künftig eine stets leere UG oder GmbH.
Michaela
21.12.2023

Antworten

Ich schließe mich meinen Vorschreibern an... Beim Lesen des Artikels kam mir GENAU derselbe Gedanke. Dies öffnet Abmahnanwälten und anderen halbseidenen Personen Tür und Tor!! Die wirklich Kriminellen können weiterhin ungestört und ungestraft der restlichen Menscheit schaden. So verteilt sich das hart erarbeitete Vermögen der Mitte in andere Kanäle.
Uwe
21.12.2023

Antworten

Das ist ein Blanko-Scheck für die Abmahnanwälte.
"... ob die Maßnahmen geeignet und ausreichend waren" - Das kann nicht der Fall gewesen sein, wenn die Seite gehackt worden ist.
Das wird böse. Hier können Anwälte jetzt wieder Geld verdienen.
Boris
20.12.2023

Antworten

Unfassbar! Wieder eine neue Schmierenkomödi e der EU um die (deutsche) Wirtschaft zu lähmen. Zukünftig verklage ich schon mal prophylaktisch alle Seitenbetreiber , auf denen ich so unterwegs bin - alleine schon aus "Befürchtung", dass meine Daten in falsche Hände geraten. Parallel schule ich auf Rechtsanwalt um; mit diesem Irrsinn läßt sich Millionen verdienen ! Unsere Gerichte sind bereits jetzt schon überlasstet mit allerlei Kinkerlitzchen, sodass Mörder & Co. wegen Fristablauf freigelassen werden müssen. Scheinbar findet Strafverfolgung nur noch bei denen statt, wo noch was zu holen ist.