Ad-hoc-Publizitätspflicht
Unternehmen, die ihren Sitz in Deutschland haben und Wertpapiere und andere Finanzinstrumente emittieren, unterliegen der Ad-hoc-Publizitätspflicht. Das bedeutet, dass Insiderinformationen, die den Kurs eines Finanzinstruments erheblich beeinflussen können, sofort veröffentlicht werden müssen. So soll verhindert werden, dass dieser Wissensvorsprung für einen Vorteil gegenüber anderen Marktteilnehmern sorgt. Anleger:innen sollen bei Investitionsentscheidungen nicht in die Irre geführt werden.
Delivery Hero hat gegen diese Vorgabe verstoßen und muss nun ein Bußgeld in Höhe von 630.000 Euro zahlen. Gegen diesen Bußgeldbescheid kann das Unternehmen nun Einspruch einlegen.
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