Forderung nach Neuregelung
Doch aufgeben kam für den Börsenverein auch nach dem Urteil des OLG nicht infrage. Da das OLG eine Revision zum BGH nicht zuließ, legte der Verein eine Nichtzulassungsbeschwerde ein, über die der BGH nun entschieden hat – allerdings nicht zugunsten des Vereins. Wie beck-aktuell berichtet, lehnte der BGH die Nichtzulassungsbeschwerde jetzt ab. Damit ist nun das Urteil des OLG Frankfurt am Main rechtskräftig und der Rechtsweg ausgeschöpft.
Von der Entscheidung des BGH enttäuscht, fordert der Börsenverein eine gesetzliche Neuregelung, um verbotene Preiswettbewerbe und die Umgehung der Buchpreisbindung zu verhindern. So sei inzwischen eine Regelungslücke bei Dreiecks-Konstellationen entstanden, die der Gesetzgeber schließen müsse.
Sie wollen immer über die neuesten Entwicklungen im Online-Handel informiert sein? Mit unseren Newslettern erhalten Sie die wichtigsten Top-News und spannende Hintergründe direkt in Ihr E-Mail-Postfach –
Jetzt abonnieren!
Kommentar schreiben