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Uber und Lyft: 328 Millionen Dollar Nachzahlung für Fahrer:innen

Veröffentlicht: 03.11.2023
imgAktualisierung: 03.11.2023
Geschrieben von: Hanna Hillnhütter
Lesezeit: ca. 2 Min.
03.11.2023
img 03.11.2023
ca. 2 Min.
Uber und Lyft Sticker am Auto
© Sundry Photography / Shutterstock.com
Uber und Lyft müssen ihren Fahrer:innen in New York 328 Millionen Dollar nachzahlen.


Im US-Bundesstaat New York müssen die Fahrdienstleiter Uber und Lyft eine Nachzahlung von 328 Millionen Dollar an ihre Fahrer:innen veranlassen. Denn die Unternehmen sollen jahrelang einen systematischen Betrug begangen haben, so die Generalstaatsanwältin Letitia James des Bundesstaates New Yorks, wie der Spiegel berichtet. Mit beiden Unternehmen wurden nun Vergleiche geschlossen, damit die Fahrer „endlich bekommen, was sie rechtmäßig verdient haben und was ihnen laut Gesetz zusteht“, wird James in dem Bericht zitiert. 

Unrechtmäßige Gebühren

Laut der Generalstaatsanwältin hat Uber zwischen 2014 und 2017 Umsatzsteuer und Versicherungsgebühren von den Zahlungen an die Fahrer:innen abgezogen und einbehalten. Für die Gebühren hätten jedoch eigentlich die Fahrgäste aufkommen müssen. Lyft soll ähnlich vorgegangen sein. Bei Uber handelt es sich um eine Summe in Höhe von 290 Millionen Dollar, bei Lyft um 38 Millionen Dollar. 

Mit dem Abschluss der Vergleiche wurden die Ermittlungen gegen die beiden Unternehmen eingestellt, sodass die Unternehmen sich keine Schuld eingestehen mussten. 

26 Dollar Stundenlohn und bezahlte Krankheitstage

Die Unternehmen einigten sich außerdem auf einen Stundenlohn in Höhe von 26 Dollar pro Stunde für Fahrer:innen außerhalb von New York City. Zudem wird ein System für bezahlte Krankheitstage eingeführt. Für alle 30 gearbeiteten Stunden kann eine Stunde Bezahlung im Krankheitsfall in Anspruch genommen werden. Es gibt allerdings eine Obergrenze: Pro Jahr werden 56 Stunden bei Krankheit bezahlt. 

Uber lobte im Zuge der geschlossenen Vergleiche seine Fahrer:innen und sprach davon, dass es ihnen um die echten Bedürfnisse der Fahrer:innen ginge. Auf die fälligen Nachzahlungen ging das Unternehmen nicht ein. 

Veröffentlicht: 03.11.2023
img Letzte Aktualisierung: 03.11.2023
Lesezeit: ca. 2 Min.
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Hanna Hillnhütter

Hanna Hillnhütter

Hanna hat die juristischen Entwicklungen im Blick – mit Fokus auf Abmahnungen, Wettbewerbsrecht und aktuelle EU-Verordnungen.

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