Die Initiative „Pro Rauchfrei“, klagte gegen den Betreiber zweier Supermarktketten aus München. Die Supermärkte boten an der Kasse Zigaretten zum Verkauf an. Diese befanden sich in einem Automaten und fielen erst nach Drücken der Auswahltaste auf das Kassenband.
Die Nichtraucher-Initiative bemängelte, dass die Auswahltasten, auf denen Abbildungen abgedruckt waren, die den Zigarettenschachteln nahekommen, nicht den verpflichtenden Warnhinweis enthielten. Der Bundesgerichtshof (BGH) gab der „Pro Rauchfrei“ nun recht, wie er in einer Pressemitteilung bekannt gab.
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