CO2-Ausgleich ist nicht ausreichend gesichert
Die vermeintliche Klimaneutralität versucht HelloFresh damit zu erreichen, dass CO2-Zertifikate eines Waldschutzprojektes in Kenia gekauft werden. Mit dieser Vorgehensweise hat HelloFresh die Verbraucher getäuscht, so die Richter in Berlin. Das Landgericht führte aus, dass Verbraucher:innen schon in der Lage sind, einzuschätzen, dass Klimaneutralität auch mit CO2-Zertifikaten erreicht werden kann. Die Täuschung lag hier darin, dass es keinen Nachweis darüber gab, dass das verbrauchte CO2 durch die Projekte tatsächlich eingespart wurde.
Das Unternehmen darf sich nicht darauf verlassen, dass die erworbenen Emissionsgutschriften den behaupteten Erfolg haben. Hier hat HelloFresh nach Ansicht des Landgerichts die Informationspflichten aus dem Wettbewerbsrecht verletzt, da es den Verbraucher:innen wichtige Informationen bezüglich des Claims „klimaneutral“ vorenthalten hat.
Die Deutsche Umwelthilfe appelliert an einheitliche Standards der sogenannten CO2-Zertifikate, sodass es für Verbraucher:innen auch tatsächlich nachvollziehbar ist, welchen Effekt die Zertifikate haben.
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