Kunst- und Meinungsfreiheit treffen auf Markenrecht
Über Kunst und guten Geschmack lässt sich bekanntlich streiten. Werden jedoch der Ruhm und der (gute) Ruf von weltweit bekannten Brands verletzt, prallen zwei Welten aufeinander, denn auch wenn die Absichten noch so gut sind, es geht letztendlich ums große Geld.
Es solle unter anderem auf weibliche Klischees hingewiesen werden, wonach sich Frauen ihren Luxus durch „Sugar-Daddys“ finanzieren ließen, dadurch jedoch selbst zum reinen Accessoire würden, heißt es in der Pressemitteilung des Landgerichts Frankfurt. Es sei jedoch dann Emanzipation, wenn die Frauen den Spieß bewusst umdrehen und genau diese Rolle einnehmen. Es könne jedenfalls nicht von einer Markenrechtsverletzung gesprochen werden, wenn die Designs einer Luxustasche, die Inbegriff dieser Klischees sind, lediglich im Namen der Kunst neu inszeniert würden, argumentieren die deutschen Designer. Die Abmahnung, die sie bekamen, wurde nun gerichtlich für unbegründet erklärt (Landgericht Frankfurt, Beschlüsse 2-06 O 532/23 und 2-06 O 533/23 vom 19.09.2023).
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