Der Betriebsrat ist ein wichtiges Organ in einem Unternehmen. Zu seinen Aufgaben gehört es unter anderem, auf besonders schutzbedürftige Mitarbeitende zu achten, also auf ältere oder ausländische Arbeitnehmende, aber auch auf behinderte Menschen. Der Betriebsrat hat darauf zu achten, dass diese Personen aufgrund ihrer Behinderung, Nationalität oder des Alters weder benachteiligt noch diskriminiert werden.
Doch wie kann ein Betriebsrat diese Aufgabe bewerkstelligen, wenn er gar nicht genau weiß, um welche Personen es sich im Unternehmen handelt? Ein Betriebsrat verlangte Auskunft und wollte eine vollständige Liste der schwerbehinderten Arbeitnehmenden – doch der Arbeitgeber verweigerte dies. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) gab in einem gestern veröffentlichten Beschluss aus dem Mai dem Betriebsrat Recht.
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