Zahlung auch bei Krankengeldbezug?
Beim sogenannten Dienstrad-Leasing wird dem Arbeitnehmenden vom Arbeitgebenden ein Rad zur Nutzung überlassen, welches durch Gehaltsumwandlung finanziert wird. Heißt: Der Arbeitgebende fungiert als Leasingnehmer und die monatlichen Leasingraten werden dem Arbeitnehmenden monatlich vom Bruttoarbeitsentgelt abgezogen.
Im vor dem ArbG Aachen verhandelten Fall hatte die Arbeitnehmerin im Rahmen eines sogenannten Job-Rad-Modells zwei Fahrräder für den Arbeitnehmer geleast und ihm zur Nutzung zur Verfügung gestellt, erläutert beck-aktuell. Der Arbeitnehmer war dann für einen längeren Zeitraum krankgeschrieben und erhielt nach Ablauf der Entgeltfortzahlung Krankengeld. Während er das Krankengeld bezog, blieben die Leasingraten für die Fahrräder jedoch unbezahlt und wurden dem Arbeitnehmer bei seiner Rückkehr in den Job von den nächsten Entgeltzahlungen abgezogen.
Als der Mann das festgestellt hatte, forderte er die gezahlten Beträge für diesen Zeitraum zurück und berief sich dabei auf die Intransparenz der Klauseln im Vertrag zur Fahrradüberlassung. Außerdem war er der Auffassung, dadurch unangemessen benachteiligt zu werden. Die Arbeitgeberin sah das anders und so musste das ArbG Aachen den Fall entscheiden.
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Er könnte verständlich werden wenn Begriffe für Arbeitgeber und Arbeitnehmer nicht durcheinanderge würfelt werden.
Auch klingt es ungewöhnlich das ein Arbeitnehmer zwei Fahrräder als Jobrad least.
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Antwort der Redaktion
Hallo Oliver,
vielen Dank für deinen Hinweis. Leider hat sich an einer Stelle der Fehlerteufel eingeschlichen und es muss natürlich, wie mehrfach im Artikel genannt, heißen, dass das Gericht zugunsten der Arbeitgeberin entschieden hat. Wir haben das korrigiert.
Auch wenn es sich ungewöhnlich anhören mag, liegt dem Sachverhalt zugrunde, dass der Arbeitnehmer zwei Räder zur Nutzung bekommen hat.
Beste Grüße
die Redaktion
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