Fällt das Handynetz aus, ist das für die Betroffenen sehr ärgerlich. Dauert die Störung über einen längeren Zeitraum wie etwa mehrere Monate an, haben Kund:innen sogar einen Anspruch auf Entschädigung. Das hat jüngst das Landgericht (LG) Göttingen (Urteil vom 01.09.2023, Az. 4 O 78/23) entschieden. Wenn die Kundschaft von zu Hause aus längerfristig nicht mit dem Handy telefonieren kann, ist der Mobilfunkanbieter verpflichtet, eine Entschädigung zu zahlen. Dieser Anspruch entfällt auch dann nicht, wenn die Kundschaft in anderen Funkzellen ungestört telefonieren kann oder aber zu Hause über das Internet telefonieren könnte, meldet LTO.
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