Arbeitnehmer:innen haben auch dann einen Anspruch auf Krankengeld von ihrer Krankenkasse, wenn sie ohne eigenes Verschulden erst kurz nach dem Ablauf einer vorherigen Krankschreibung eine Verlängerung erhalten – so die jüngste Entscheidung des Bundessozialgerichts (BSG, Urteil vom 21.09.2023 - B 3 KR 11/22 R). Im Fall der über einen langen Zeitraum krankgeschriebenen Arbeitnehmerin hatte die Krankenkasse eingewandt, dass eine Arbeitsunfähigkeit lückenlos bescheinigt werden müsse. Das BSG und auch schon die Vorinstanzen sahen in dem Fall jedoch eine Ausnahme und gaben der Angestellten Recht.
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