Überwiegende Klageabweisung wahrscheinlich
Wie der NDR nun berichtet, hat die vorsitzende Richterin bereits angedeutet, dass die Klage wohl überwiegend zurückgewiesen wird. Lediglich in einem Punkt könnte die Klage Erfolg haben: Die automatische Verlängerung. Diese betraf allerdings ohnehin nur die Premium-Mitgliedschaften im Zeitraum von 2017 bis 2022. Die entsprechenden AGB-Klauseln wurden bereits geändert.
Mit dem Urteil wird Ende Oktober gerechnet.
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