Arbeitszeugnisse spielen auf der Suche nach einer neuen Anstellung eine wichtige Rolle für Arbeitssuchende. Schließlich sagen diese oftmals viel mehr über im Arbeitsleben wichtige Kompetenzen und Softskills des jeweiligen Arbeitnehmenden aus als Schulzeugnisse und Lebenslauf. Und Arbeitnehmer:innen haben bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses einen Anspruch auf die Erstellung eines schriftlichen Arbeitszeugnisses.
Die verschiedenen darin enthaltenen Formulierungsmöglichkeiten sind aber nicht immer leicht zu verstehen und können teilweise sehr unterschiedlich ausgelegt werden. Daher ist nicht jeder einverstanden mit den getätigten Aussagen und fordert eine Korrektur. Dass auch mehrfache Forderungen auf Nachbesserung nicht dazu führen dürfen, dass eine bereits enthaltene Dankesformel plötzlich gestrichen wird, stellt das Bundesarbeitsgericht (BAG) nun fest.
Kommentar schreiben