Wer krankgeschrieben ist, gehört ins Bett. So sehen es zumindest viele Arbeitgebende. Dass das nicht immer zwingend den Heilungsprozess fördert, ist hinreichend bekannt. Doch was alles erlaubt ist und wie weit Arbeitnehmende gehen dürfen, beschäftigt immer wieder die deutschen Gerichte. So wie zuletzt das Landesarbeitsgericht (LAG) Mecklenburg-Vorpommern, dass sich mit der Frage auseinandersetzen musste, ob ein Chefarzt trotz Krankschreibung eine längere Bahnfahrt auf sich nehmen durfte.
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