Verträge sind zu halten, das ist eines der wohl wichtigsten Prinzipien des Privatrechts. Dennoch gibt es immer wieder Situationen, in denen einer der Vertragspartner davon gerne eine Ausnahme machen würde – und es gibt durchaus Konstellationen, in denen das möglich ist.
Ein Fall, der kürzlich vor dem Landgericht Köln verhandelt wurde, hätte dabei für die Verkäuferin durchaus günstiger verlaufen können (Urteil v. 25.8.2023, Az. 37 O 220/22). Stein des Anstoßes war der Preis, der im Angebot deutlich unter Wert angesetzt wurde. Eine wirksame Anfechtung wäre vielleicht möglich gewesen, scheiterte jedoch. Die Verkäuferin muss jetzt Schadensersatz zahlen. Doch wie wäre die Lage, wenn die Anfechtung wirksam gewesen wäre?
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"...statt Problem angemessen & höflich zu klären.." stimmt nicht.
Genau das hat die Verkäuferin ja als erstes versucht, als sie den Fehler bemerkte.
"...unverschämt dreist behauptet hat" passt auch nicht.
Sie musste den hohen Verlust verhindern und hatte Sorgen.
Sie log, weil den Käufer der Fehler überhaupt nicht interessierte.
Der Käufer wollte den Nutzen aus dem Fehler der Verkäuferin erlangen.
Er hatte ja auch gleich einen Anwalt. "...Brechreiz.. ." JA stimmt
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Zum Ersten hätte der Abbruchgrund "Artikel sei nicht mehr vorrätig oder beschädigt" in keiner Weise für die Urteilsfindung herangezogen werden dürfen.
Denn ein Verkäufer hat technisch bei eBay nur die Wahl zwischen drei Gründen:
1. auf Käuferwunsch
2. Artikel nicht mehr vorrätig oder beschädigt
3. Probleme mit der Lieferadresse
Hätte eBay mehr Möglichkeiten zum Abbruch, (z.B. "Anfechtung des Verkäufers wegen Erklärungsirrtu m") hätte sie sicherlich diesen anderen Grund gewählt.
So aber sagt eBay immer wieder (selbst mehrfach erlebt): "ist der Käufer Schuld am Abbruch, nehmen Sie bitte den 1. oder den 3.Grund!
Ist der Verkäufer schuld, nutzen Sie bitte Grund 2!"
Mit Auswahl des Grundes hat die Verkäuferin einen Fehler sozusagen (Schuldübernahm e i.S. eBay) zugegeben.
Zum Zweiten verstehe ich nicht, dass die Verkäuferin zu so einer Lüge greift.
Möglicherweise wollte sie dadurch doch noch den Käufer beschwichtigen, der ja trotz des Fehlers auf Lieferung bestand (!!!).
Und das ist so letztendlich das Schlimmste Handeln in dieser Geschichte. Einen Menschen wegen eines Fehlers zu eigenen Zwecken auszunutzen. Das sage ich nur Pfui - mit solchen Menschen (Kunden) möchte ich nichts zu tun haben, weder privat noch geschäftlich!
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pacta sunt servanda?
Die Realität ist anders: täglich werden von Kunden/Verbrauc hern tausende Verträge nicht eingehalten
Die Rechte ja, die Pflichten - NEIN.
Grundlegende Vertragsregeln werden einfach ignoriert und aufgeweicht.
Der Verkäufer hat diesem i.d.R. nichts entgegensetzen, da der Aufwand Schadenersatz "einzutreiben" in keinem Verhältnis zu den Werten steht. Ändern aber nichts am tatsächlichen Anspruch darauf.
Wie der Fall oben gelaufen ist, sei dahingestellt - darum geht es in meinem Kommentar gar nicht. Einen finanziellen Schadenersatz zu erhalten, dafür das kein finanzieller Schaden entstanden ist, das finde ich absurd.
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Bei mir lößt eine Verkäuferin die unverschämt dreist behauptet, in den USA zu wohnen, statt das Problem angemessen und höflich zu klären einen Brechreiz aus. Wenn jemand so mit mir umgehen würde, würde ich das auch als Einladung sehen, zu zeigen wo die Harke hängt. Im Text wird deutlich, dass das Urteil in diesem Ausmaß der Wildwestmentali tät der Verkäuferin zuzurechnen ist. Grundlegende Vertragsregeln dürfen nicht einfach ignoriert / aufgeweicht werden. Die Entscheidung ist bei dieser Sachlage imho mit Augenmaß gefällt worden. pacta sunt servanda!
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Dem Kunden ist gar kein finanzieller Schaden entstanden - schon gar nicht in Höhe von 6.300€.
Schade, dass es solche dummdreisten Menschen (Kunden) gibt, die die Fehler anderer scharmlos ausnutzen und die Gerichte auch noch in das gleiche Horn stoßen. *Brechreiz*
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