Ein Unternehmen muss die Daten einer Mitarbeiterin herausgeben, wenn diese Kundendaten auf ihrem privaten Gerät unzulässig genutzt hat. Das hat das Landgericht Baden-Baden entschieden.
Im konkreten Fall hatte eine Mitarbeiterin eine Kundin mit ihrem Handy auf einem Social-Media-Kanal angeschrieben, wie das Landgericht in einer Pressemitteilung mitteilt. Die Kundin hatte im Unternehmen, in dem diese Mitarbeiterin angestellt ist, einen Fernseher und eine Wandhalterung gekauft. Dabei wurden ihr Name und ihre Anschrift erfasst. Die Kundin brachte die Wandhalterung kurze Zeit später zurück. Im Zuge dessen wurde ihr allerdings versehentlich der Kaufpreis des Fernsehers erstattet, welcher deutlich höher war.
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