Die Drogeriemarktkette DM verkaufte einige Produkte mit den Hinweisen, diese seien „klimaneutral“ oder „umweltneutral“. Die Deutsche Umwelthilfe ging rechtlich gegen diese Claims vor, da sie hierin eine Täuschung am Verbraucher sahen. Vor dem Landgericht Karlsruhe bekamen sie nun Recht (LG Karlsruhe, 13 O 46/22 KfH).
Bereits im letzten Jahr sprach die DUH eine Abmahnung gegen den Drogeriemarkt aus, zunächst sah es auch so aus, als würde DM die Unterlassungserklärung unterzeichnen und sich so damit verpflichte diese Bezeichnung zukünftig zu unterlassen. In dem Fall hätte das Gericht kein Urteil sprechen müssen, wir berichteten. Eine Unterlassungserklärung wurde wohl aber nicht ausgesprochen, sodass ein Urteil gefällt wurde.
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