Am Landesarbeitsgericht (LAG) Düsseldorf wurde am gestrigen Dienstag eine Berufungsverhandlung zu einer Kündigungsschutzklage geführt. Das hört sich erst einmal wenig spektakulär an. Doch der zugrunde liegende Sachverhalt mutet mitunter ziemlich kurios an: von nackten Badeausflügen und Tänzen mit einem Deko-Flamingo auf einer Betriebsfeier ist da die Rede. Die wesentliche Frage für das LAG war jedoch, ob die Arbeitgeberin zur Kündigung des sich (vermeintlich) danebenbenehmenden Mitarbeiters berechtigt war und inwieweit sich Fehler bei der Anhörung des Betriebsrats auf die Kündigung auswirken.
Eins sei aber schon vorweg genommen: der gekündigte Arbeitnehmer wird in der kommenden Woche seine Arbeitsstelle wieder antreten.
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