Fremde Marken im Suchmaschinenmarketing
Für Marken gibt es ebenfalls keinen Freifahrtschein. Es ist eine unzulässige Verwendung einer fremden Marke, wenn der Markenname „das Ergebnis des Auswahlverfahrens in der Trefferliste einer Internetsuchmaschine“ beeinflussen soll. Hier nimmt der oder die Suchende die Bezeichnung zwar nicht unmittelbar wahr, liest oder hört sie also nicht. Man stößt aber auf die Internetseite, wenn der Markenbegriff als Suchwort eingegeben wird. Die Nutzung eines fremden Markennamens, welcher in keinem Zusammenhang mit dem Produkt steht, um über die Keywordsuche Kaufinteressent:innen abzufangen, wäre somit nicht erlaubt (z. B. „Kette mit Esprit”, obwohl es sich um ein No-Name-Produkt handelt, oder „Stuhl nicht von Marke XY”).
Beispiel: Es spricht nichts dagegen, wenn ein Bosch-Händler die Marke „Bosch“ in den Metadaten oder an anderer Stelle als Keyword verwendet. Miele hingegen dürfte ein Problem damit haben, wenn auch „Miele“ im Seitenquelltext auftaucht, obwohl der Shop gar keine Miele-Produkte im Sortiment führt.
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