Da wird die Hexe in den Ofen geschoben oder Konrad dem Daumenlutscher werden die Finger abgeschnitten – was früher selbstverständlich zum Kulturgut gehörte und Kinder „unterhalten“ sollte, ist heute doch eher etwas für Hartgesottene. Bekommt man per Mail einen Auszug aus einem Märchen, in dem eine Person getötet wird, ist es nicht ganz abwegig, hierin eine Bedrohung mit einem echten Verbrechen zu befürchten. Dies ist keine erfundene Geschichte, denn das OLG Frankfurt am Main beschied: Die Bedrohung mit einem Verbrechen durch Übersendung eines Auszugs aus dem Märchen „Die Gänsemagd“ ist strafbar.
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