1. Nr. 1: „Für den Schaden wird nur bei ungeeigneter Verpackung gehaftet.“
2. Nr. 2: „Als Privatverkäufer muss man auch für Transportschäden einstehen.“
3. Nr. 3: „Transportschäden müssen sofort gemeldet werden.“
4. Nr. 4: „Die Kundschaft muss beweisen, dass es sich um einen Transportschaden handelt.“
5. Nr. 5: „Bei einer zerstörten Ware muss immer das Geld erstattet werden.“
Wer Online-Handel sagt, muss auch Transportschaden sagen. Bei der Menge an Paketen, die täglich verschickt werden, muss es irgendwann einmal zu einer Beschädigung kommen. Zum Thema Transportschäden kursieren jedenfalls jede Menge Irrtümer. Wir haben uns die fünf häufigsten einmal angeschaut.
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Häh? Bei UNgeeigneter Verpackung? Wohl eher muss es heißen: Nr. 1: „Für den Schaden wird nur bei geeigneter Verpackung gehaftet.“
In anderem gerade gelesenen Artikel: Erst - Komma - wenn .... Wieso ein Komma?
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Antwort der Redaktion
Hallo Paolo,
bei dem Artikel geht es um Irrtümer. Entsprechend sind die Überschriften als Irrtümer formuliert. Hin und wieder findet man in Shops die Klausel, dass die Haftung für den Versand nur übernommen wird, wenn der Verkäufer eine ungeeignete Versandverpacku ng wählt. Das ist aber falsch. Auch bei geeigneten Verpackungen müssen Unternehmen für Beschädigungen beim Transport haften, wenn es sich bei den Kunden um Verbraucher handelt.
Mit den besten Grüßen
die Redaktion
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eine Sendung wird von einem eher sprachunkundige n Zusteller,
vermutlich Subunternehmer, in hastiger Eile übergeben, dabei ohne Gegenzeichnung des Empfängers (zur Registrierung wurde schon zuvor am Eingang etwas eingegeben).
Danach stellt man etwas zu spät fest, evtl. auch erst nach einer Zwischenstation beim Nachbarn,
dass die Sendung äußerlich beschädigt oder sogar aufgerissen ist
und dass im schlimmsten Fall Teile des Inhalts defekt sind oder sogar gänzlich fehlen
wie im aktuellen Bsp.: von 50 versendeten CPUs nur 38 erhalten.
Was dann ?
Die lächerlich gering gerechneten Reklamationsquo ten der Versandunterneh men müsste man erst durch Angabe hoher Dunkelziffern im rechten Licht sehen können, so die hiesige Meinung.
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