Auch wenn Nachhaltigkeit ein immer bedeutenderes Kriterium für Kaufentscheidungen ist, hängt am Ende dennoch vieles am Preis. Werbung mit Ermäßigungen oder Preisvergleichen erfreut sich insofern größter Beliebtheit. Seit Mitte 2022 gelten hier durch die sogenannte Omnibus-Richtlinie aber neue rechtliche Vorgaben, im Zentrum steht der „niedrigste Preis, der innerhalb der letzten 30 Tage vor Anwendung der Preisermäßigung gegenüber Verbrauchern angewendet“ wurde. Um diesen geht es auch in einem Verfahren, das nun gerade beim Europäischen Gerichtshof gelandet ist: Es geht um einen Rechtsstreit zwischen der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg und einem Discounter über eine Preiswerbung in einem Prospekt.
Doch das, worüber der EuGH entscheiden muss, ist von grundlegender Bedeutung für den Handel. Geht es „nur“ um eine Informationspflicht, oder wird am Ende auch die Art und Weise geregelt, wie Ermäßigungen „berechnet“ werden?
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