Ankerkraut verliert Namensstreit gegen Konkurrenten

Veröffentlicht: 26.05.2023
imgAktualisierung: 30.05.2023
Geschrieben von: Julia Petronis
Lesezeit: ca. 3 Min.
26.05.2023
img 30.05.2023
ca. 3 Min.
Ankerkraut-Gewürzgläser
© Ralf Liebhold / Shutterstock.com
Ankerkraut verliert vor Gericht gegen einen Konkurrenten.


Das Hamburger Gewürzunternehmen Ankerkraut musste vor Gericht eine herbe Niederlage einstecken. Geklagt hatte das Unternehmen gegen den Konkurrenten Hartkorn aus Rheinland-Pfalz wegen der Verletzung von Markenrechten. Nachdem die Hamburger in der ersten Instanz noch obsiegten, wies das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz die Klage von Ankerkraut nun ab, berichtet das Hamburger Abendblatt. Wie das Gericht feststellte, besteht nicht nur keine Verletzung von Markenrechten. Vielmehr ordnete es die Löschung des von Ankerkraut eingetragenen Markennamens an.

„Pfeffer Symphonie” vs. „Pfeffersymphonie”

Der Hase liegt bekanntlich im Pfeffer. Ankerkraut nutzt seit dem Jahr 2018 für den Verkauf einer Gewürzmischung aus verschiedenen Pfeffersorten den Namen „Pfeffer Symphonie” und hat sich diesen auch markenrechtlich schützen lassen. Dabei soll der Name auf das harmonische Zusammenspiel der verschiedenen Zutaten hinweisen. Die „Pfeffer Symphonie” ist in dem 2013 von Stefan und Anne Lemcke gegründete und inzwischen vom Nahrungsmittelkonzern Nestlé übernommene Unternehmen zu einem Bestseller aufgestiegen. 

Doch auch andere Hersteller verkaufen Pfeffergewürzmischungen, und so brachte das rheinland-pfälzische Unternehmen Hartkorn 2020 ebenfalls eine „Pfeffersymphonie” in anderer Zusammensetzung heraus – namentlich nur durch die Zusammenschreibung der beiden Wörter vom Produkt von Ankerkraut zu unterscheiden. 

Mehr zum Thema:

OLG weist Ankerkraut-Klage ab

Ankerkraut gefiel diese Namensübereinstimmung gar nicht und verklagte die Hartkorn Gewürzmühle GmbH wegen Verletzung der Markenrechte. Schließlich habe sich das Hamburger Unternehmen den Namen „Pfeffer Symphonie” als Wortmarke beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) eintragen und damit schützen lassen. 

Das Landgericht Koblenz gab Ankerkraut zunächst noch recht und verurteilte Hartkorn wegen Markenverletzung. Das OLG Koblenz drehte das jedoch wieder um und gab Hartkorn nun recht und wies die Klage von Ankerkraut ab. Eine Markenrechtsverletzung konnte das Gericht nicht erkennen. Nach Ansicht der Richter sei der Name nur ein Hinweis auf die Art und Zusammensetzung des Produktes von Hartkorn und stelle keine eigene Marke mit genügender Kennzeichnungskraft dar.

Doch damit nicht genug – Ankerkraut muss auch in einem weiteren Punkt zurückstecken. Die Richter am Oberlandesgericht ordneten zudem die Löschung des Markennamens an. 

Ankerkraut verwundert über die Entscheidung

„Ich freue mich über die generelle Rechtssicherheit”, wird Geschäftsführer Timo Haas auf Nachfrage des Hamburger Abendblattes zitiert und reagiert damit gelassen auf die Entscheidung des OLG. Allerdings zeigt er sich durchaus auch verwundert darüber, „wie es sein kann, dass ein Markenname eingetragen und über fünf Jahre bestehen kann, wenn diese vermeintliche Sicherheit dann letztendlich doch wieder ,einkassiert’ werden kann”. Seiner Auffassung nach sorge dies nicht für ein gesteigertes Vertrauen in die markenrechtliche Systematik.

Neben den umfangreichen Leistungen in puncto Rechtssicherheit im Online-Shop bietet der Händlerbund auch den Rundum-Service für Markenrecht. Mit den neuen Markenrecht-Paketen bekommen Unternehmen umfangreiche Unterstützung bei der Markenanmeldung. Weitere Informationen zu den Markenrechts-Paketen finden Sie hier.
Veröffentlicht: 26.05.2023
img Letzte Aktualisierung: 30.05.2023
Lesezeit: ca. 3 Min.
Artikel weiterempfehlen
Julia Petronis

Julia Petronis

Expertin für IT- und Medien-Recht

KOMMENTARE
4 Kommentare
Kommentar schreiben

sah
19.06.2023

Antworten

Erstaunlich!
Damit ist das Markenrecht keinen Pfifferling mehr wert.
Lux-Falsa
03.06.2023

Antworten

Die Rechtsprechung ist ein Witz. Zwischen "Pfeffer Symphonie" und "Pfeffersymphon ie" bestehe keine Markenrechtsver letzung. Die Marke sei sogar noch zu löschen.

Aber dem toten Handykonzern NOKIA wird eine Markenrechtsver letzung durch ein Unternehmen mit dem Namen "Novia Vital", welches sich mit Augenheilkunde befasst, zugesprochen. Die Justiz ist mittlerweile so weit weg von der lebensnahen Realität...
DIETERBRANDES
03.06.2023

Antworten

Pfeffer Symphonie oder PfefferSymphoni e und ebenso dass überhaupt der Name geschützt werden kann entbehrt jeglicher Logik, jeglichen Verstandes und das Recht auf Copyright nur Blödsinn, der keinem was nutzt, ausser dem schnöden Mammon und anderen die das als blosses Wort nutzen wollen den Weg dazu verwehrt und skrupellosen Juristen ihren Job ermöglicht.

Sowas macht man einfach nicht. Das ist elementarste Logik und rudimentärster Anstand und Rechtsbewusstse in.

Die Menschheit ist nur noch pervertiert.
lux
30.05.2023

Antworten

"... wie es sein kann, dass ein Markenname eingetragen und über fünf Jahre bestehen kann, wenn diese vermeintliche Sicherheit dann letztendlich doch wieder ,einkassiert’ werden kann"

Dumme Frage! Mache Sachen sind eben bei einer einfachen Prüfung nicht immer zu 100% klar zu entscheiden und damit sofort abzulehnen. Es kann unterschiedlich ste Perspektiven und Sachlagen geben. Genau deshalb haben andere es die Möglichkeit gegen Markeneintragun gen vorgehen zu können bzw. falls notwendig auch ein Gericht zu bemühen.
Keinem wird versprochen, dass eine Markenrechtsein tragung eine in Stein gemeißelte Lösung ist. Wäre das so, müßten die Eintragungshind ernisse so hoch und die Prüfung so intensiv sein, dass es viel zu teuer und aufwendig wäre Marken zu registrieren...