In dieser Woche konnte die Deutsche Umwelthilfe (DUH) gleich zwei Erfolge vor Gericht erzielen. Gegenstand der Verhandlungen waren von der DUH abgemahnte Werbeversprechen zweier Unternehmen, die ihre Waren mit „Klimaneutralität” und „CO2-Neutralisierung" bewarben.
Immer öfter nutzen Unternehmen derartige Begrifflichkeiten, um ihre Waren oder Dienstleistungen als besonders klimafreundlich darzustellen. Doch dahinter verbirgt sich manchmal nur der schöne Schein. Das sah die DUH auch im Falle von Beiersdorf und der Drogeriemarktkette dm ähnlich und ging bereits im letzten Jahr juristisch gegen die Unternehmen vor – wie sich jetzt herausstellt, mit Erfolg.
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