Googles Schriftenfamilie umfasst knapp 1.000 Schriften. Dabei muss man sich im Klaren sein, dass bei deren Verwendung auch die DSGVO relevant ist. Spätestens seit Mitte 2022 war das den meisten Webseitenbetreibern jedoch schmerzlich bewusst, denn ein Urteil Anfang des Jahres legte den Grundstein für eine Abmahnwelle. Im Anschluss haben viele Verantwortliche von Online-Shops oder Webseiten schließlich unerfreuliche Post erhalten.
Dabei ging es um Forderungen wegen der dynamischen Einbindung von Google Fonts. Schließlich nahm das Ganze sogar fast filmreife Züge an, als die Staatsanwaltschaft gegen einen Rechtsanwalt mit Kanzleisitz in Berlin und dessen Mandanten Ermittlungen aufnahm.
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Berufsverbot?
Oder man kann es ja mal versucht haben, wenn es nicht klappt ist es halt Schade
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Antwort der Redaktion
Hallo,
die Frage nach einer strafrechtliche n Bewertung oder gar eines Berufsverbotes war nicht Gegenstand des Verfahrend uns müsste wenn dann von einer anderen Stelle geklärt werden.
Mit den besten Grüßen
die Redaktion
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