Eine Krankschreibung verliert nicht automatisch ihren Beweiswert, weil die Krankmeldung nach einer Kündigung bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses erfolgt. Nach Ansicht des Landesarbeitsgerichts (LAG) Niedersachsen (Urt. v. 08.03.2023, Az.: 8 Sa 859/22) sei die zeitliche Abfolge entscheidend.
Zwar könne eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU), die exakt bis zum Ende des gekündigten Arbeitsverhältnisses geht, verdächtig sein. Das müsse allerdings nicht zwingend so sein. Auch der Beginn einer neuen Arbeit bei einem anderen Arbeitgeber genau einen Tag nach Ende des Arbeitsverhältnisses erschüttere den Beweiswert der Krankschreibung nicht.
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dies zeigt deutlich woran es in Deutschland krankt - der Arbeitgeber ist die Melkkuh. Wir stellen in diesem Fall die Zahlung ein und lassen es auf einen Prozess ankommen. Selten passiert, aber noch nie zum Prozess gekommen. Man darf sich nur nicht die Butter vom Brot nehmen lassen.
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Das ist dann aber auch typisch Arbeitgeber. Der kann einfach Fakten schaffen und der AN muss es kostenpflichtig einklagen. Ich habe es mittlerweile schon oft erlebt, das die Kündigung für den AN eine Psychische Belastung ist. Wir halten es dann auch besser, wie @Fjörn.
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Wenn ich meinen AN kündige, wird dieser auch für den Rest der Zeit von der Arbeit freigestellt, ich brauche niemanden der ggf. noch Fehler produziert und sowieso nicht mehr ernsthaft bei der Sache ist. Die Kündigung hat schon einen Grund, daher kann auf den AN sowieso verzichtet werden. Aber wir wissen alle, es gibt keine schlechten AG, nur schlechte Chefs, also arbeitet an eurer Denkweise.
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