Das Landgericht München I stärkte im Juli dieses Jahres den Schutz der Anonymität von Autoren auf Online-Bewertungsportalen und entschied, dass ein zu Unrecht schlecht Bewerteter keinen Auskunftsanspruch gegen den Betreiber einer Online-Bewertungsplattform hat. Lesen Sie hier, wie das Gericht seine Entscheidung begründet.

Kommentar schreiben
Antworten
Ihre Antwort schreiben