Die Untersagung mehrerer pornografischer Internetangebote aus Zypern war rechtmäßig. Das entschied gerade das Verwaltungsgericht Düsseldorf mit Blick auf drei Entscheidungen aus 2021. Zwar werden die betreffenden Portale aus dem EU-Ausland betrieben, an die Vorschriften des deutschen Jugendmedienschutzrechts müssten sie sich den Entscheidungen zufolge aber dennoch halten. Zuletzt hatte das OVG Düsseldorf die gegen die Entscheidungen erhobenen Rechtsmittel zurückgewiesen. Damit bleibt die Untersagung der Landesanstalt für Medien NRW gegenüber den Portalen Pornhub, Youporn und Mydirtyhobby bestehen, zumindest vorerst. Die Berufung wurde zugelassen.
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