In der Gamingszene sind Energy-Drinks sehr beliebt. Dementsprechend fällt auch das Marketing mancher koffeinhaltiger Getränke aus. Die Emporgy GmbH ist damit allerdings über die Stränge geschlagen und musste eine Schlappe vor dem Landgericht Hamburg einstecken (312 O 256/21).
Das Unternehmen warb damit, dass das Getränk die Leistungs- und Konzentrationsfähigkeit steigere, der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) sah darin einen Verstoß gegen die Health-Claims-Verordnung und mahnte das Unternehmen ab.
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Natürlich muss ein Gericht anhand der entsprechenden Gesetzestexte oder Verordnungen entscheiden. Das ist seine Aufgabe. Es ist nicht die Aufgabe des Gerichts, Recht zu machen. Es soll Recht sprechen. Auch die dümmsten Gesetze müssen also von einem Gericht durchgesetzt werden.
Allerdings muss es einen Kläger geben. Wenn sich irgendein Mitbewerber gegen das Unternehmen gerichtlich zur Wehr gesetzt hätte, wäre das absurd genug. Aber das ist ja offenbar nicht geschehen. Hier waren es so genannte Verbraucherschü tzer. Und ich frage mich, wen diese Menschen tatsächlich schützen. Welcher Verbraucher wird durch eine offensichtlich korrekte Aussage denn hinters Licht geführt oder sogar geschädigt?
Hier wird meiner Ansicht nach das Verbandsklagere cht missbraucht, um Werbung für sich selbst zu machen und mal wieder in der Presse erwähnt zu werden. Das ist nicht verboten. Es zeigt aber welche tatsächlichen Ziele diese Verbraucherschü tzer haben und noch sehr viel mehr, welche Ziele sie nicht haben.
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