PV-Anlagen fallen unter das Elektrogesetz und müssen entsprechend bei der Stiftung EAR registriert werden. PV-Anlagen dürfen, wie die meisten elektronischen Produkte, nicht einfach über den Hausmüll entsorgt werden. Damit diese Information auch beim Verbraucher ankommt, müssen die Module unter anderem mit dem Symbol der durchgestrichenen Mülltonne versehen werden. Gibt es auch eine Hinweispflicht darüber, was im Falles des Stromausfalles passiert? Das Landgericht Frankenthal weiß die Antwort.
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