Großes Pech ist es, wenn man sich auf dem Weg zum Briefkasten, in den man gerade die Krankschreibung an den Arbeitgeber einwerfen will, erneut verletzt. Maximal ärgerlich ist es, wenn dann ein jahrelanger Streit entbrannt, wer das nun zu zahlen hat, die Krankenkassen oder die Berufsgenossenschaft? Fast zehn Jahre nach dem Unfall entschied nun in letzter Instanz das Bundessozialgericht.
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