Im September vergangenen Jahres hat das Bundesarbeitsgericht entschieden, dass Arbeitgeber die Arbeitszeiten ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erfassen müssen, und zwar lückenlos. Für Unternehmen ergeben sich dadurch neue Pflichten und offene Fragen – viele davon sind bis dato noch ungeklärt.
Doch auch für Angestellte hat das Urteil Konsequenzen: Die einen dürften sich aufgrund der neuen Pflicht stärker überwacht und kontrolliert fühlen, für die anderen ist es vielleicht gar kein Problem. Fest steht: Es ist ein Thema, das für Uneinigkeit sorgt. Auch in der Redaktion von OnlinehändlerNews sind sich die Geister nicht ganz einig. Zwei dieser Geister sind unsere Redakteure Christoph und Tina.


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Die andere Hälfte betreffen altbekannte langjährige Meldungen, die nun mit teils anderen auch englischen Begriffen per neuer Technologie (digital) ihren Weg in alte Köpfe finden sollen. Paradox ist hierbei, dass wohl die Ersteller der Onlineprogramme keine Ahnung vom Inhalt der Übermittlungen haben und alle anderen Teilnehmer keine Ahnung von diesen Programmen. Das sind neue Herausforderung en, die ebenfalls viel Zeit in Anspruch nehmen.
Wenn der Geschäftszweck eines Unternehmens das hauptsächliche (überwiegende) Betätigungsfeld bezeichnet, müsste bei uns statt "Handel" nun bald "Verwaltung & Durchsetzung der rechtlichen Vorgaben" geschrieben stehen.
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In unserem kleinen Familienbetrieb arbeiten 2,5 Mitarbeiter. Der Lagerist als Vollzeitstelle ist für Warenein- & verkauf (inkl. Onlineangebote) verantwortlich. Die geringfügig Beschäftigte bearbeitet die Aufträge und Rechnungen und hilft in der einfachen Buchhaltung (Bank, Kasse Rechnungsein- & ausgang. Für Probleme und alles andere bin ich verantwortlich.
Neben Lohnbuchhaltung , Jahresabschluss , sowie steuerliche & betriebliche, sowie SV-Meldungen sind in den letzten Jahren viele andere rechtliche Prüf- & Meldpepflichten hinzugekommen. Ich erinnere mich z.B. an die doppelte Meldepflicht i.S Verpackungsvero rdnung (Landbell und LUCID). Hier gibt es ab 2023 noch zusätzliche Aufzeichnungs-& Meldepflicht in Österreich für Verkäufe dorthin.
Dann gibt es noch Chemieverbotsve rordnung mit Registrierung und Meldungen bei Verkauf. Ich musste UFI-Nummern erstellen und melden. Und auch die EU-Lieferschwel le erfordert neue Aufzeichnungen & Meldungen.
Da nach der Archivierungspf licht alle Arbeitsabläufe klar dokumentiert sein müssen, müssen diese auch bei Änderungen immer wieder mal angepasst werden.
Das ist nur der Teil, der zusätzlich hinzugekommenen Pflichten, der mir gerade eingefallen ist.
Jetzt sollen wir auch noch unsere Arbeitszeit dokumentieren.
(Das sieht das z.B. so aus bei unserer geringfügig Beschäftigten:
08:00 - 08:32 Büro
08:32 - 08:50 Pause (privat nebenan zu Hause Wäsche aufgehangen)
08:50 - 10:15 Büro
10:15 - 10:30 Pause (Frühstück mit privater Unterhaltung)
10:30 - 11:00 Büro
Bisher haben wir 2,5 Stunden aufgeschrieben und bezahlt.
Nun sind es 2 Stunden und 27 Minuten.
(Wahrscheinlich wird sie die 3 fehlenden Minuten dann brauchen, um Ihre Arbeitszeit in die dafür geeignete Tabelle zu schreiben.)
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